Zusätzlich zum Anteil der Pflegekasse kann der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von bis zu 125 Euro für die Pflegegrade I bis V in Anspruch genommen werden.
Unser Angebot richtet sich primär an pflegebedürftige ältere Menschen sowie Menschen mit einer Behinderung. Dabei bietet unsere Tagespflege-Einrichtung eine ganzheitliche Einzel- oder Gruppen Betreuung abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden einzelnen Besuchers durch unsere qualifizierten und ausgebildeten Betreuungskräfte nach § 43 SGB 11. Unser Anspruch und unsere Motivation sind es, unseren Gästen die bestmögliche Pflege zu gewährleisten, weshalb wir nicht nur alle Pflegestandards erfüllen, sondern darüber hinaus auch eine stetige Qualitätssicherung und –verbesserung betreiben. Ein respektvoller, persönlicher und familiärer Umgang mit unseren Besuchern steht für uns bei unserer Arbeit dabei an oberster Stelle.
Der gesetzliche Anspruch auf Tagespflege ist gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder diese zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Voraussetzung für den Aufenthalt in einer Tagespflege-Einrichtung ist in der Regel, dass die pflegebedürftige Person transportfähig sein muss.
Für Gäste mit Pflegegradeinstufung
Gäste, die bereits vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch ihre Pflegebedürftigkeit einem von fünf Pflegegraden zugeordnet wurden, können den Besuch in unserer Tagespflegeeinrichtung bequem mit der Pflegekasse sowie über zusätzliche Betreuungsleistungen mit uns abrechnen. Unser erfahrenes Team berät Sie gerne umfassend und zu Ihrem Besten zu allen Fragen rund um die Pflegegradeinstufung und die Abrechnungsprozesse.
Gäste ohne Pflegegradeinstufung
Selbstverständlich sind bei uns auch Personen ohne einen Pflegegrad herzlich willkommen und können unser breites Angebot nutzen. Die Abrechnung ohne Pflegeeinstufung erfolgt hier allerdings nach einem festen Tagessatz. Sprechen Sie uns dazu gerne an!
Sollte bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen noch keine Pflegebegutachtung stattgefunden haben, stehen wir Ihnen auch unterstützend bei der Antragsstellung zur Seite.
Neben unseren zentralen Leistungen der Tagespflege möchten wir unseren Gästen auch zusätzlichen Mehrwert und Komfort für Ihren Besuch bieten. Ob Friseur oder Fußpflege – unsere Gäste müssen auf keinen Besuch in unserer Tagespflege mehr verzichten oder pflegende Angehörige ihren Tag dafür umstrukturieren, um solche Termine wahrzunehmen. Wenn gewünscht, vereinbaren wir gerne die entsprechenden Termine mit unseren Partner-Dienstleistern, die dann bequem bei uns vor Ort die Behandlung vornehmen. So entfällt jeglicher Organisationsstress, die Gäste bleiben in ihrem gewohnten Umfeld und ein routinierter, stressfreier Tagesablauf kann gewährleistet werden.
08:00 bis 09:00 Uhr
Abholung durch unseren Fahrdienst oder eigenständige Anfahrt
09:00 Uhr
gemeinsames Frühstück mit allen Tagesgästen
bis 12:30 Uhr
wechselnde und individuell abgestimmte Freizeitgestaltung der Gäste
12:30 Uhr
gemeinsames Mittagessen
14:30 Uhr
Kaffee und Kuchen
bis 15:30 Uhr
wechselnde und individuell abgestimmte Freizeitgestaltung der Gäste
individuelle Einzeltermine bei Ergo-Therapeuten, Fußpflege oder Friseur
17:00 Uhr
Rückfahrt durch unseren Partner oder Abholung
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